LTU - FAQ
Flugbuchungen werden durch unser Partnerbüro flug.de abgewickelt.
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1. Vertragsabschluss
1.1.
Mit der Anmeldung, die über das Online-Buchungsformular erfolgt, bietet der Kunde den Abschluss eines Beförderungsvertrages zu den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der LTU verbindlich an.
1.2.
Der Beförderungsvertrag kommt mit der Annahme durch LTU zustande. LTU erklärt die Annahme mittels einer durch E-Mail übersandten Buchungsbestätigung. LTU behält sich eine Überprüfung der Gültigkeit der angegebenen Kreditkarte bzw. bei Lastschrift der Bankverbindung vor.
2. Preise, Bezahlung
2.1. Preis, Bezahlung
Es gelten die jeweils online unter www.ltu.de veröffentlichten Flugpreise. Die Zahlung erfolgt über eine von LTU akzeptierte Kreditkarte oder über ein Lastschriftverfahren von einem durch den Anmelder zu benennenden deutschen Bankkonto. Der Bankeinzug mit Lastschriftverfahren ist nur möglich bei Buchungen bis 7 Tage vor Abflug.
2.2. Anzahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Rechnung / Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Flugpreises – mindestens aber 50,- EUR pro Person zzgl. gegebenenfalls zu entrichtender Versicherungsbeiträge – fällig, die vom angegebenen Kreditkartenkonto bzw. bei Lastschrift vom Bankkonto eingezogen wird. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist LTU berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. LTU behält sich in diesem Fall vor, Stornokosten gemäß Ziffer 4 zu verlangen.
2.3. Restzahlung
Der Restbetrag des Flugpreises muss spätestens 28 Tage vor Abflug gezahlt sein (Zahlungseingang bei LTU). Bei kurzfristigen Buchungen – ab 28 Tagen vor Abflug – ist der Flugpreis in voller Höhe spätestens 9 Tage vor Abflug zu zahlen (Zahlungseingang LTU). Die Restzahlung bzw. bei kurzfristigen Buchungen der komplette Flugpreis wird von LTU vom angegebenen Kreditkartenkonto bzw. bei Lastschrift vom Bankkonto eingezogen. Ohne korrekten Nachweis der vollständigen Bezahlung besteht kein Anspruch auf Beförderung.
3. Beförderungsdokumente Flugtickets und LTX (flugscheinloses Fliegen)
3.1. Bei Flügen, für die ein Flugticket ausgestellt wird, erfolgt der Ticketversand umgehend nach vollständigem Zahlungseingang bei LTU an die in der Buchung angegebene Adresse.
Ausnahme: Bei Abflügen innerhalb der nächsten 8 Tage nach der Buchung werden die Flugtickets ausschließlich zur Abholung am LTU-Schalter des Abflughafens hinterlegt.
3.1.1.
Wird ein rechtszeitiger Zahlungseingang (Ziffern 2.2 und 2.3) nicht festgestellt, werden die Flugtickets ausschließlich am Abflughafen zur Abholung gegen Zahlung am LTU-Schalter hinterlegt. Erfolgt keine Abholung/Zahlung, wird der Beförderungsvertrag entsprechend Ziffer 5 als storniert bewertet.
3.2. LTX (flugscheinloses Fliegen)
Bei Flügen, für die kein Flugticket ausgestellt wird (flugscheinloses Fliegen / LTX), ersetzt die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Buchungsnummer das Flugticket. Die Aushändigung der Bordkarte erfolgt beim Check-in gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments und der Buchungsnummer.
3.2.1.
Wird ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, (Ziffer 2.2 und 2.3) wird am Abflughafen am LTU-Schalter gegen Zahlung ein herkömmliches Flugticket ausgestellt. Erfolgt keine Zahlung/Ausstellung eines Flugtickets, wird der Beförderungsvertrag entsprechend Ziffer 5 als storniert bewertet.
3.3.
Eine Beförderung ohne gültiges Beförderungsdokument (bzw. ohne LTX) wird nicht akzeptiert. Flugtickets oder LTX-Buchungen, deren Flugdaten und/oder Namen bei Abflug nicht mit der Buchung oder mit den persönlichen Daten des Passagiers übereinstimmen, werden nicht als gültige Beförderungsdokumente/LTX anerkannt. Passagiere mit falsch ausgestellten oder abgeänderten Flugtickets/Buchungsnummern werden von der Beförderung ausgeschlossen. Für sie wird der volle Flugpreis erhoben. Für die Neuaustellung verlorengegangener Flugtickets erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LTU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.
Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren etc., sind wir berechtigt, die Preise in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Flugpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Abflugtermin mehr als vier Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Flugpreises wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Flugantritt, darüber unterrichtet.
Erhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Erhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Flug zurückzutreten.
5. Umbuchungen/Stornierungen
5.1.
Umbuchungen oder Stornierungen müssen LTU schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Abflugtag während der Geschäftszeiten an die auf der Rechnung/Buchungsbestätigung angegebene Adresse bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt werden.
5.2.
Namensänderungen von bereits angemeldeten Personen sind nur bis zu einem Werktag vor Abflug ohne Bearbeitungsentgelt möglich (bei Sondertarifen berechnen wir 30,- EUR p.P).
5.3.
Für Stornierungen und Umbuchungen werden folgende Pauschalen erhoben (Abflugtag wird nicht mitgezählt):
LTU – Normaltarif :
Stornierungen
- bis zum 22. Tag vor Abflug 20 %
- vom 21. bis 15. Tag vor Abflug 30 %
- vom 14. bis 7. Tag vor Abflug 40 %
- vom 6. bis 1 Tag vor Abflug 50 %
- am Abflugtag (no show) 100 %
- vom Flugpreis (brutto) pro Person
Umbuchungen
- bis zum 14. Tag vor Abflug 10 %
- ab 13. bis 1 Tag vor Abflug 25 %
vom Flugpreis (brutto) pro Person
Umbuchungen am Abflugtag werden nicht akzeptiert.
LTU-Sondertarife:
Stornierungen + Umbuchungen (Abflugtag wird nicht mitgezählt)
- bis 1 Tag vor Abflug 50 %
- am Abflugtag (no show) 100 %
vom Flugpreis (brutto) pro Person
5.4.
Stornierungen und Änderungen am Abflugtag sind nicht möglich.Bei Nichterscheinen zum Abflug (No show) wird der volle Flugpreis erhoben.
5.5.
In Fällen der Ziffern 5.2. bis 5.4. bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens in jedem Fall vorbehalten.
5.6.
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges am Zielort ist, vorbehaltlich behördlicher Genehmigung, spätestens bis 48 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Rückflug möglich. Umbuchungen sind nur persönlich gegen Vorlage des Flugtickets im LTU Stadtbüro oder am Flughafen möglich.
5.7.
Bei LTU Sondertarifen ist eine Rückflugumbuchung nicht möglich. Bei Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges mit LTU FIRST COMFORT oder LTU EUROPEAN COMFORT auf einen Flug ohne LTU FIRST COMFORT oder LTU EUROPEAN COMFORT wird die Differenz nicht erstattet. Differenzbeträge zwischen dem Flugpreis für den ursprünglich gebuchten Rückflug und dem Flugpreis für den Rückflug auf den die Umbuchung erfolgt ist, sind vor Ort nachzuzahlen.
Bei Änderungen des ursprünglich gebuchten Rückfluges am Zielort wird folgende Bearbeitungsgebühr erhoben:
Umbuchungen mit OK-Status oder auf Stand-by
- 40,- EUR Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahren)
- 20,- EUR Kinder (2-11 Jahre)
- kostenfrei Babys (unter 2 Jahren).
6. Check-in-Zeit
Der Kunde ist verpflichtet, sich 90 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter einzufinden. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird von LTU keine Haftung übernommen. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen und Zu- oder Abholerdiensten ist der Kunde selbst verantwortlich.
7. Rückflugbestätigung
Jeder LTU Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges nach Deutschland ab 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug durch LTU bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können im jew. Zielgebiet entweder unter der Rufnummer +49 211 9418-456 oder im Internet unter www.ltu.de/rb vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung haftet LTU nicht.
8. Gepäckbeförderung
8.1.
Pro zahlendem Passagier werden 20 kg Freigepäck, bei Reisen ab 29 Tage Dauer 30 kg befördert. Übergepäck wird gegen Zahlung der jeweils gültigen Übergepäcktarife transportiert. Sperrige Gegenstände bedürfen der vorhergehenden Anmeldung. Artikel für den Gebrauch während des Fluges sowie ein Handgepäckstück 55 x 40 x 20 cm bis zu 8 kg können ohne Anrechnung auf das Freigepäck mitgenommen werden. Die Beförderung von Sportgepäck, Übergepäck und (Haus-)Tieren unterliegt besonderen Bedingungen.
8.2.
Auf Strecken, auf denen das Two-Piece-Concept Anwendung findet, können zwei Gepäckstücke, jeweils in Höhe, Länge und Breite nicht größer als 158 cm und nicht schwerer als 32 kg, sowie ein Handgepäckstück mitgeführt werden.
8.3.
Weitere Informationen zur Gepäckbeförderung sowie Auskünfte zur Beförderung von Haustieren und Übergepäck können Online über den Bereich LTU-Service oder die LTU-Servicezentrale unter Telefon +49/0211/9418-888, Telefax +49/0211/9418-881 oder e-mail service@ltu.de erfragt werden.
9. Pass/Visavorschriften
Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und Visavorschriften ist der Fluggast verantwortlich.
10. Kinder- und Jugendermäßigungen
10.1.
Kinder und Jugendliche zahlen unter 2 Jahren 10% (ohne Sitzplatzanspruch; max. 1 Kind unter 2 Jahren pro Erwachsener), von 2 bis 11 Jahren 67% (max. 3 Kinder pro Vollzahler), von 12 bis 21 Jahren 80%. Darüberhinaus werden keine Kinder- und Jugendermäßigungen gewährt.
10.2.
Kinderermäßigungen bei Buchungen für LTU FIRST COMFORT Tarife und LTU EUROPEAN COMFORT Tarife werden nicht gewährt. Jugendermäßigungen bei Buchungen für LTU-Sondertarife, LTU FIRST COMFORT Tarife und LTU EUROPEAN COMFORT Tarife werden nicht gewährt.
10.3.
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. LTU behält sich das Recht vor, das Alter des Kindes bei Reiseantritt zu überprüfen und den entsprechenden Tarif nachzuerheben.
11. Sonstiges
Jede Erstattung für nicht ausgenutzte Strecken ist ausgeschlossen. Für die Beförderung maßgebend sind die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der LTU.
12. Vorbehalte/Abtretungen
12.1.
Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LTU.
12.2.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen LTU ist unwirksam.
13. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung des Fluges schriftlich gegenüber der
LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH
Flughafen Halle 8 – Kundenservice –
40474 Düsseldorf
geltend zu machen.
14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, ist Düsseldorf.
15. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
16. Stand
Diese Bedingungen entsprechen dem Stand 05.07.04.
Rail & Fly:
Bei LTU Fernflügen (ausgenommen Linientickets) mit Abflugdatum vor dem 01. Mai 2005 ist das Rail & Fly-Ticket im Flugpreis inbegriffen. Über die Möglichkeit der Zubuchung eines Bahntransfers / Rail & Fly-Tickets für Flüge mit Abflugdatum ab 01.Mai 2005 informiert Sie unsere Hotline unter Telefon 0211 / 9418 - 333 und jedes Reisebüro mit LTU Agentur. Das Rail & Fly Ticket kann auch online gebucht werden.
Das Rail & Fly-Ticket berechtigt zur Fahrt vom nächstgelegenen Bahnhof zu jedem deutschen Flughafen. Benutzt werden können alle Zügen der Deutschen Bahn AG (InterCityExpress, InterCity, InterRegio), für den ICE Sprinter ist ein Aufpreis erforderlich. Es hat keine Gültigkeit im Innenverbundverkehr, d. h. sofern Abgangsbahnhof und Abflughafen innerhalb eines Verkehrsverbundes liegen. Sofern der Flughafen nicht über einen eigenen Bahnhof verfügt, können mit dem Rail & Fly-Ticket für die Fahrstrecke vom Zielbahnhof zum Flughafen und zurück die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Verkehrsverbundes benutzt werden.
Das Rail & Fly-Ticket hat keine Gültigkeit in Autozügen, Sonderzügen und Turnuszügen. In DB Nachtzügen können lediglich Sitzwagenreservierungen vorgenommen werden, bei Verfügbarkeit können im Zug gegen Zahlung des tariflichen Aufpreises Liege- und Schlafwagenplätze genutzt werden. In anderen Nachtzügen sowie in der CityNightLine können gegen Zahlung des tariflichen Aufpreises auch Schlaf- bzw. Liegewagenplätze reserviert werden
Für LTU-Flüge von ausländischen Flughäfen gilt das Rail & Fly-Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Das Rail & Fly-Ticket gilt am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag der Rückkunft und am Tag danach. Zwischenstopps sind erlaubt, Hin- und Rückreise müssen jedoch in Richtung auf den Flughafen bzw. Heimatbahnhof erfolgen. Zwischen Hin- und Rückfahrt dürfen maximal 2 Monate liegen.
Bitte wählen Sie Ihre Verbindung so, dass Sie den Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreichen.
Wichtiger Hinweis:
Für LTU Fernflüge mit Abflugdatum vor dem 01. Mai 2005: Bei kurzfristigen Buchungen (ab 8 Tage vor Abflug) wird das Ticket am Flughafen hinterlegt; somit erhalten Sie in diesem Fall keinen Berechtigungsschein für die Fahrt zum Flughafen.
Die neuesten Bedingungen finden Sie hier!
http://www.airberlin.com/site/faq.php?LANG=deu&et_cid=128&et_lid=183&et_sub=deu_header_faq

