Ryan Air - FAQ

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Richtlinien und Bestimmungen

Weitere Informationen zu unseren Richtlinien und Bestimmungen – einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Beförderung von Gepäck, Kleinkindern, Minderjährigen, Sportausrüstungen, Fluggästen in Rollstühlen, Tieren sowie Schwangeren – finden Sie unter den häufig gestellten Fragen. Wenn Sie spezielle Wünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an Ihre Buchungszentrale vor Ort, oder klicken Sie hier. Informationen zu den Gebühren für Rollstühle erhalten Sie hier.

Die Bestimmungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ryanair ist bemüht, sämtliche Informationen auf dieser Site auf aktuellem Stand und korrekt darzulegen, kann jedoch nicht für etwaige direkte oder indirekte Verluste, die aus der Verwendung dieser Informationen entstehen, verantwortlich gemacht werden.

Geschäftsbedingungen

Abfertigung

· Die Abfertigungsschalter werden gewöhnlich zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug geöffnet.

· Ryanair empfiehlt den Passagieren, sich zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung zu begeben. Die Abfertigung schließt ausnahmslos 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug. Für den Fall, dass der Fluggast die Abfertigungszeiten nicht einhält, behält sich Ryanair das Recht vor, die Buchung zu stornieren und den Einstieg ins Flugzeug zu verweigern.

Einstieg

· Für Ryanair-Flüge gilt, dass Passagiere sich ihren Sitzplatz nach dem Einstieg in das Flugzeug selbst aussuchen können (hierbei gelten einige Ausnahmen). Bei der Abfertigung erhalten Sie eine nummerierte Bordkarte. Je früher Sie sich daher bei der Abfertigung einfinden, umso früher gelangen Sie in der Regel an Bord des Flugzeugs.

· Der Fluggast muss spätestens 30 Minuten vor Abflug am Flugsteig eintreffen. Der Flugsteig wird 10 Minuten vor dem Abflug geschlossen. Passagieren, die später am Flugsteig eintreffen, wird kein Einstieg ins Flugzeug gewährt. Sollten Sie einen späteren Flug wahrnehmen wollen, müssen Sie eine neue Buchung zum geltenden Tarif vornehmen.

Flugstornierungen und Flugplanänderungen

· Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Ihnen der alternativ angebotene Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge zeitlich nicht passt/passen.

· Ryanair stellt keine Essensgutscheine oder Hotelunterkünfte bereit, wenn Ihr Flug aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegen, verspätet ist oder annulliert wurde. Es ist deswegen empfehlenswert, eine entsprechende private Reiseversicherung abzuschließen, die Ihre Kosten in diesem Fall abdeckt.

· Bei sehr frühzeitiger Buchung sollten Passagiere ihren Hin- und Rückflug zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Abflug nochmals bestätigen.

Umbuchungen und Namensänderungen

· Flugdaten, -zeiten und -routen können abhängig von der Verfügbarkeit und gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von £ 20/€ 30 (oder des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung) pro Flugabschnitt und Person geändert werden. Hinzu kommen Kosten in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Gesamtpreis und dem niedrigsten verfügbaren Preis für die neue Buchung zu diesem Zeitpunkt. Wenn der Gesamtpreis für den neuen Flug niedriger ist, erfolgt keine Rückerstattung. Umbuchungen/Änderungen können auf der Website von Ryanair unter www.ryanair.com bis zu 12 Stunden vor dem planmäßigen Start des Hinflugs und bis zu 3 Stunden vor diesem Zeitpunkt bei einer Ryanair-Buchungszentrale vorgenommen werden (abhängig von den Öffnungszeiten der Buchungszentralen). Für nur über das Internet erhältliche Webflugtarife können keine Änderungen über eine Buchungszentrale vorgenommen werden.

· Die Namen der Fluggäste können gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr ab £ 45/€ 55 (oder des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung) pro Person bis zu 4 Stunden vor dem planmäßigen Abflug über eine Ryanair-Buchungszentrale geändert werden (abhängig von den Öffnungszeiten). Innerhalb einer Buchung muss derselbe Fluggastname für alle in dieser Buchung enthaltenen Flüge verwendet werden.

- Namensänderungen sind nicht mehr möglich, wenn bereits ein gebuchter Streckenabschnitt geflogen wurde. Es wird pro Person eine Gebühr für die Namensänderung erhoben. Der Flugpreis erhöht sich bei einer reinen Namensänderung nicht. Wenn ein Fluggast bereits eingecheckt hat, kann dessen Name nicht mehr geändert werden.

 

Fluggäste mit eingeschränkter Beweglichkeit

· Ryanair kann aus Sicherheitsgründen nur maximal vier körperbehinderte bzw. in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Passagiere pro Flug befördern.

· Wenn Sie Hilfeleistungen benötigen, müssen Sie Ryanair Direct dies am Tag der ursprünglichen Buchung mitteilen.

· Wenn Sie Ryanair nicht am Tag der Buchung vorab über die erforderlichen Hilfeleistungen informieren, steht der Service bei Ihrer Ankunft am Flughafen nicht zur Verfügung. Eine Beförderung ist in diesem Fall nicht möglich. Die endgültige Entscheidung hinsichtlich aller Aspekte, welche die  Sicherheit des Flugzeugs betreffen, liegt immer beim Kapitän.

Freigepäck

· Die Freigepäcksgrenze liegt bei 15 kg pro Person (kein Freigepäck für Kleinkinder). Nicht genutztes Freigepäck kann nicht auf andere Passagiere übertragen werden. Nur Passagiere, die gemeinsam gebucht haben, können ihre individuellen Freigepäcksgrenzen zusammenlegen und innerhalb der gemeinsamen Buchungsgruppe flexibel verwenden. Für jedes Gepäckstück über 15 kg wird pro Kilo eine Zuschlagsgebühr von £ 4,50/€ 7 (oder dem entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung) erhoben. Aus Sicherheitsgründen kann Ryanair kein Einzelgepäckstück befördern, das mehr als 32 kg wiegt.

· Alle aufgegebenen Gepäckstücke müssen deutlich mit dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer des zugehörigen Passagiers und/oder mit der Flugbestätigungsnummer gekennzeichnet sein. Die Nichteinhaltung dieser Regelung kann zu einer erheblichen Verzögerung bei dem Auffinden Ihres aufgegebenen Gepäcks führen, falls dieses falsch zugeordnet wurde.

· Wenn ein von Ihnen aufgegebenes Gepäckstück als nicht auffindbar gemeldet wurde und nicht innerhalb von 21 Tagen gefunden wird, gilt es als verloren. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von 21 Tagen bei Ryanair eine Beschwerde einreichen, in der Sie eine Entschädigung im Rahmen der laut des Montrealer Abkommens gültigen Einschränkungen fordern. Wenn eine derartige Beschwerde Ihrerseits innerhalb dieses Zeitraums nicht eingeht, kann Ryanair nicht haftbar gemacht werden.

· Ryanair übernimmt keine Verantwortung für unzureichend verpackte, verderbliche, beschädigte oder zerbrechliche Gepäckstücke bzw. für geringfügige Schäden an der Außenseite des Gepäcks (z. B. Kratzer, Flecken, Schmutz, Dellen), die aufgrund von normaler Abnutzung oder von Wasserschäden bei nicht wasserfestem Gepäck entstanden sind.

· Viele Sportausrüstungsgegenstände – einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, große Angeln, Golfschläger, Fahrräder, Roller, Surfbretter, Bodyboards, Snowboards und Skier – sind ungeeignet für den Transport mit Fluggesellschaften wie Ryanair, für die nur kurze Einstiegszeiten gelten. Ryanair ist jedoch bereit, gegen Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr von £ 17/€ 25 (oder des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung) pro Flugabschnitt und pro Ausrüstungsgegenstand (unabhängig von dessen Gewicht), solche Gegenstände zu befördern. In diesem Fall muss vom Fluggast eine uneingeschränkte Verzichtserklärung unterschrieben werden (d. h. der Gegenstand wird nur auf eigenes Risiko bezüglich Beschädigung oder Verspätung transportiert). Falls Sie solche Gegenstände unter diesen Bedingungen befördern möchten, sollten Sie daher eine entsprechende private Reiseversicherung abschließen. Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität empfehlen wir Ihnen, sich an die Buchungszentrale in Ihrer Nähe zu wenden und Sportausrüstungen im Voraus zu buchen und zu bezahlen, da die Annahme derartiger Gegenstände im Flughafen ansonsten verweigert werden könnte. Falls die Gebühr nicht zum Zeitpunkt der Buchung oder beim Abflug entrichtet wird, wird sie beim Rückflug fällig.

· Gegenstände für Kinder – einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Kinderwagen, Buggies, Kinderbetten und -sitze – sind ebenfalls ungeeignet für den Transport mit Fluggesellschaften wie Ryanair. Ryanair ist jedoch bereit, solche Gegenstände zu befördern. In diesem Fall muss vom Fluggast eine uneingeschränkte Verzichtserklärung unterschrieben werden (d. h. der Gegenstand wird nur auf eigenes Risiko bezgl. Beschädigung oder Verspätung transportiert). Falls Sie solche Gegenstände unter diesen Bedingungen befördern möchten, sollten Sie daher eine entsprechende private Reiseversicherung abschliessen.

· Große Musikinstrumente (z. B. Harfe oder Kontrabass) können nicht in der Kabine eines Flugzeugs befördert werden. Andere Musikinstrumente wie Gitarre, Cello, Geige oder Viola, die die Abmessungen für das zulässige Handgepäck überschreiten, können gegen Reservierung eines zusätzlichen Sitzplatzes und Zahlung des entsprechenden Flugpreises im Passagierraum befördert werden. Bei der Abfertigung eines Musikinstruments müssen Sie in diesem Fall eine uneingeschränkte Verzichtserklärung unterschreiben (d. h. der Gegenstand wird nur auf eigenes Risiko bezüglich Beschädigung oder Verspätung transportiert). Falls Sie solche Gegenstände unter diesen Bedingungen befördern möchten, sollten Sie daher eine entsprechende private Reiseversicherung abschließen.

· Beachten Sie den Abschnitt "Verbotene Artikel", in dem Gegenstände aufgeführt werden, die an Bord eines Flugzeugs nicht zulässig sind.

Handgepäck

· Pro Person darf nur ein kleines Gepäckstück als Handgepäck an Bord genommen werden. Dieses darf nicht mehr als 10 kg wiegen und die Abmessungen 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten.

· Beachten Sie den Abschnitt "Verbotene Artikel", in dem Gegenstände aufgeführt werden, die im Passagierraum eines Flugzeugs nicht zulässig sind.

Ausweispapiere

· Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Ausweispapiere mit sich zu führen, die den Bestimmungen von Ryanair und den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entsprechen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben jeglicher Art infolge der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Passagier selbst übernommen werden. Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, empfiehlt Ryanair, auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) mit sich zu führen.

· Für alle Flüge müssen alle Passagiere bei der Abfertigung einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Als Lichtbildausweis für Ryanair-Flüge wird ausschließlich Folgendes akzeptiert:

· Ein gültiger Reisepass

· Ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die für die Beförderung von Passagieren akzeptiert werden: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern.

· Ein gültiger Führerschein mit Lichtbild (kann nur für Inlandsflüge in Großbritannien und auf Strecken zwischen Großbritannien und Irland verwendet werden).

Hinweis: Kinder unter 16 Jahren (einschließlich Kleinkinder), die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, müssen auf Flügen zwischen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Lichtbildausweis vorlegen. Als Lichtbildausweis für Kinder unter 16 Jahren wird ein gültiger Reisepass oder ein von einem EWR-Staat ausgestellter gültiger Personalausweis akzeptiert.

Unter folgenden Umständen ist für Kinder unter 16 Jahren kein Lichtbildausweis erforderlich:

· Kinder, die auf Inlandsflügen in Großbritannien und auf Strecken zwischen Großbritannien und Irland mit einem Erwachsenen reisen

· Kinder, die in den Reisepass des sie begleitenden Elternteils eingetragen sind

· Deutsche Kinder unter 10 Jahren, die im Besitz eines gültigen deutschen Kinderausweises sind

· In Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951 ist ein von einer Regierungsbehörde ausgestellter Reiseausweis für Flüchtlinge anstelle eines gültigen Reisepasses akzeptabel.

· Aufenthaltsdokumentation oder Familienbücher stellen keinen gültigen Ersatz des für die Beförderung notwendigen Lichtbildausweises dar (siehe Erklärung oben).

· Abgelaufene oder beschädigte Identitätsnachweise werden nicht akzeptiert. Die Namen auf dem Lichtbildausweis und auf der Buchung müssen übereinstimmen. Ohne einen solchen gültigen Nachweis wird die Abfertigung verweigert.

Kinder und Kleinkinder

· Ryanair befördert keine Minderjährigen (unter 16 Jahren) ohne Begleitung. Begleit- und andere Sonderdienste stehen NICHT zur Verfügung. Kinder unter 14 Jahren müssen innerhalb derselben Buchung von einem Passagier über 16 Jahre begleitet werden.

· Ryanair befördert Minderjährige im Alter von 14 oder 15 Jahren, sofern bei der Abfertigung ein von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Schadenfreispruchsformular an jedem Abflugflughafen vorgelegt wird. Ohne Begleitung reisende Minderjährige im Alter von 14 oder 15 Jahren müssen bei der Abfertigung einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Die verantwortlichen Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen bis zum Abflug im Flughafen verweilen.

· Kleinkinder unter 2 Jahren bei Antritt der Reise können gegen eine Verwaltungsgebühr von £ 7/€ 10 (oder des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung) pro Flugabschnitt fliegen, vorausgesetzt, sie sitzen auf dem Schoß eines Erwachsenen. (Ein Kleinkind pro Erwachsener). Baby- bzw. Kinderautositze können nicht im Passagierraum befördert werden. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Haben die Kinder am Rückreisetag ihr zweites Lebensjahr vollendet, so müssen die entsprechend geltenden Preise, Steuern und Gebühren für diesen Teil der Reise bezahlt werden. Fällt der zweite Geburtstag in den Zeitraum zwischen Hin- und Rückflug, so fallen die Kosten für den Rückflug an. Ein Altersnachweis kann erforderlich sein. Halten Sie also die Geburtsurkunde oder den Ausweis des Kleinkinds zur Prüfung bei der Abfertigung bereit.

· Kinder unter 18 Jahren mit französischer Staatsbürgerschaft, die mit oder ohne Begleitung reisen (insbesondere die Kinder, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen und nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind bzw. die nicht im gültigen Reisepass der sie begleitenden Person eingetragen sind), müssen bei der Ausreise aus Frankreich eine "Attestation d'autorisation de sortie" (Ausreisegenehmigung) mit sich führen.

· Portugiesische Flugrouten: Portugiesische Staatsangehörige und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Portugal unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten aus Portugal ausreisen oder erneut nach Portugal einreisen, benötigen eine Reisegenehmigung. Diese muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein, wenn der unterzeichnende Elternteil bzw. der Erziehungsberechtigte seinen Wohnsitz in Portugal hat, oder von der portugiesischen Botschaft bzw. dem portugiesischen Konsulat des Landes beglaubigt sein, in dem der unterzeichnende Elternteil bzw. der Erziehungsberechtigte seinen Wohnsitz hat.

Die Reisegenehmigung ist auch erforderlich, wenn Minderjährige in Begleitung einer anderen Person als einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen. In diesem Fall muss die Reisegenehmigung auch den Namen der Begleitperson enthalten. Minderjährigen Ausländern (unter 18 Jahren), die ohne Begleitung reisen, kann die Einreise verweigert werden, wenn niemand in Portugal die Verantwortung für ihren Aufenthalt übernimmt.

Rauchen und Getränke

· Alle Flüge von Ryanair sind Nichtraucherflüge. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots hat der Fluggast mit hohen Strafen sowie einer an Ryanair zu zahlenden Gebühr wegen Störung zu rechnen.

· Fluggästen ist es untersagt, eigene alkoholische Getränke an Bord des Flugzeugs zu konsumieren.

· Im Interesse der Sicherheit von Mitreisenden ist es Fluggästen ebenfalls untersagt, heiße Getränke mit an Bord des Flugzeugs zu nehmen.

Mobilfunktelefone und ähnliche Geräte

· Mobiltelefone und persönliche elektronische Geräte (PED), die mit Funktelefonanschlüssen ausgestattet sind, dürfen im Passagierraum mitgeführt werden, müssen jedoch ausgeschaltet werden, sobald die Flugzeugtüren vor dem Abflug vom Flugpersonal geschlossen werden. Die Benutzung dieser Geräte während des Flugs ist untersagt.

Medizinische Spritzen

· Liegt ein medizinischer Grund vor, aus dem ein Passagier sich während des Flugs eine Injektion verabreichen muss (z. B. Diabetes), darf er Spritzen mit in die Kabine nehmen. Der Passagier wird in diesem Fall bei der Abfertigung oder bei der Sicherheitsüberprüfung gebeten, einen medizinischen Nachweis vorzulegen (ein ärztliches Schreiben genügt). Ein solcher Nachweis sollte immer mitgeführt werden.

Reine Flugbeförderung

· Ryanair ist eine Fluggesellschaft, die sich auf die eigentliche Flugbeförderung auf einer Flugstrecke konzentriert. Wir sind aus diesem Grund nicht in der Lage, für die Beförderung von Fluggästen oder Reisegepäck zu Anschlussflügen von Ryanair oder anderen Fluggesellschaften zu sorgen. Wir empfehlen daher, Anschlussflüge nicht über Ryanair oder bei einer anderen Fluggesellschaft oder einem sonstigen Beförderungsunternehmen zu buchen.

Autovermietung

· Hertz-Autovermietung: Eingeschlossen: Unbegrenzte Kilometerzahl, Versicherung (inkl. Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen und Diebstahlschutz) und Steuern. Nicht eingeschlossen: Fahrzeugregistrierungsgebühr, örtliche Flughafenservicegebühr und ggf. Gebühr für Einwegmiete sowie Kraftstoffkosten, Ausschluss der Selbstbeteiligung (Super CDW) und andere zusätzliche Gebühren, z. B. Zusatzfahrer, Kindersitz oder private Unfallversicherung. Wichtig: Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Abholung des Fahrzeugs bei Hertz muss ein vollständiger (kein vorläufiger) und gültiger, mindestens 1 Jahr alter Führerschein sowie zur Deckung der Versicherungsselbstbeteiligung und sonstiger Kosten (z. B. Kraftstoff) eine Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers vorgelegt werden. Strafvermerke im Führerschein müssen vor der Buchung des Fahrzeugs den Länderbestimmungen entsprechend mitgeteilt werden. Im Falle einer Stornierung ist eine Gebühr von £ 30/€ 48 (oder der entsprechende Betrag in der Landeswährung) zu entrichten.

E-mail Kontaktadresse

· Die Passagiere werden per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse über eventuelle Änderungen oder Stornierungen von Flügen informiert. Diese Adresse wird auch verwendet, um Ihre Fragen und Anmerkungen im Zusammenhang mit einem Flug zu beantworten. Hierbei ist der Nachweis der E-Mail-Absendung als Beweis für den Nachrichtenerhalt anzusehen.

· Wenn Sie Ryanair keine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben, sollten Sie Ihren Hin- und Rückflug zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Abflug nochmals bestätigen.

Zug- und Busverbindungen

· Alle Zug- und Busverbindungen, die unter ryanair.com aufgelistet sind bzw. für die Ryanair wirbt, werden unabhängig von der Fluggesellschaft betrieben.

· Ryanair übernimmt keine Verantwortung für verspätete, annullierte oder falsch aufgeführte Verbindungsinformationen.

Übersetzungen

· Ryanair fertigt Übersetzungen der geltenden Geschäftsbedingungen sowie der unter www.ryanair.com und www.bookryanair.com erhältlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen an. Im Fall von Abweichungen gilt die Version der Geschäftsbedingungen in englischer Sprache.

Hinweis auf die Einbeziehung von Vertragsbedingen durch Bezugnahme

Für Ihren Beförderungsvertrag (Vertrag) mit Ryanair gelten unsere allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck von Ryanair, die zum gegebenen Zeitpunkt in Kraft sind (zum Anzeigen oder Herunterladen hier klicken), sowie alle damit verbundenen Regeln, Bestimmungen und/oder Richtlinien, die für bestimmte Gegenstände gelten (Bestimmungen).

Die Bedingungen und Bestimmungen von Ryanair sind durch diesen Hinweis durch Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen und damit zum Bestandteil dieses Vertrags geworden.

Unsere Bedingungen umfassen Folgendes, ohne darauf beschränkt zu sein:

· Bedingungen und Haftungsbeschränkungen für Körperverletzung oder Tod eines Passagiers

· Bedingungen und Haftungsbeschränkungen für den Verlust, die Beschädigung oder verspätete Lieferung von Waren und Gepäckstücken, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Waren

· Anwendung unserer Bedingungen und Haftungsbeschränkungen auf die Handlungen unserer Vertreter, Angestellten und Beauftragten, einschließlich aller Personen, die Gegenstände oder Dienstleistungen an uns liefern

· Beschränkungen für Ansprüche, einschließlich Einschränkungen des Zeitraums, in dem Passagiere Ansprüche bei uns geltend machen oder Schritte gegen uns einleiten müssen

· Regeln für die Rückbestätigung von Flugzeiten, Abfertigungszeiten, die Nutzung und zeitliche Geltung von Flugscheinen und unser Recht zur Ablehnung der Beförderung

· Unsere Rechte und Haftungsbeschränkungen für eine Verspätung bei der Erbringung einer Dienstleistung oder eine Nichterbringung, einschließlich Flugplanänderungen, Einsatz alternativer Fluggesellschaften oder Flugzeuge oder Änderung der Flugrouten

· Ihre Pflicht zur Bereithaltung aller notwendigen Reisedokumente wie Reisepass und Visum

Haftung von Luftfahrtunternehmungen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal von 1999 anzuwenden sind.

Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung

Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 SZR (ca. € 125.000) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Liegen die Ansprüche über diesem Betrag, kann sich die Fluggesellschaft gegen den Entschädigungsanspruch verteidigen, sofern sie nachweisen kann, dass sie nicht fahrlässig gehandelt oder sich in anderer Art und Weise falsch verhalten hat.

Vorschusszahlungen

Im Falle von Tod oder Körperverletzung muss die Fluggesellschaft innerhalb von 15 Tagen nach der Ermittlung der entschädigungsberechtigten Person eine Vorauszahlung vornehmen, um dringende wirtschaftliche Bedürfnisse abzudecken. Im Todesfall soll diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SZR (ungefähr £ 13.000/€ 20.000) betragen.

Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für eine Verspätung für den Fluggast ist auf 4.150 SZR (ungefähr £ 3.500/€ 5.200) beschränkt.

Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.

Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck

Die Fluggesellschaft haftet für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck mit einer Summe von bis zu 1.000 SZR (ungefähr £ 820/€ 1.250). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.

Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck

Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.

Beanstandungen beim Reisegepäck

Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks muss der Fluggast so schnell wie möglich eine schriftliche Beschwerde an die Fluggesellschaft richten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige erstatten.

Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das Vertrag schließende Luftfahrtunternehmen.

Klagefristen

Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.

Grundlage dieser Informationen

Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Verbotene Artikel

Es ist Fluggästen nicht erlaubt, folgende Artikel in den Sicherheitsbereich oder die Kabine eines Flugzeugs mitzunehmen:

Gewehre, Schuss- und andere Waffen sowie alle Gegenstände, mit denen tatsächlich oder augenscheinlich ein Projektil abgefeuert werden kann oder Verletzungen hervorgerufen werden können. Dazu zählen:

alle Arten von Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten etc.), Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, Bauteile von Schusswaffen (ausgenommen teleskopische Sichtgeräte und Visiere), Luftpistolen, Gewehre und Schrotfeuerwaffen. Signalpistolen, Startpistolen, alle Arten von Spielzeugschusswaffen, Kugelwaffen, industrielle Bolzen- und Nagelpistolen, Armbrüste, Katapulte, Harpunen und Lanzenfeuerwaffen, humane Tiertötungswaffen, Betäubungs- und Schockgeräte, z. B. Ochsenstecken, ballistische Energiewaffen (Laser) oder Feuerzeuge in Form einer Schusswaffe.

Spitze oder scharfe Waffen und Gegenstände, Artikel mit einer Spitze oder Klinge, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:

Äxte und Beile, Schuss- und Wurfpfeile, Steigeisen (Enterhaken, gebogene Eisenstangen oder Platten mit Eisennägeln für Bergsteiger), Harpunen und Speere, Eisäxte und Eispickel, Schlittschuhe, Klappmesser und feststehende Messer jeglicher Länge, sonstige Messer, einschließlich zeremonieller, religiöser bzw Jagdmesser aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um als potenzielle Waffe benutzt zu werden, Fleischmesser, Macheten, offene Rasierer und Rasierklingen (ausgenommen Sicherheits- oder Einwegrasierer, bei denen die Klinge in einem Gehäuse eingeschlossen ist), Säbel, Schwerter und Stockdegen, Skalpelle, Scheren jeglicher Größe, Ski- und Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge, die potentiell als Hieb- oder Stichwaffe benutzt werden können, z. B. Bohrer, Bohreinsätze, Teppichmesser, Werkzeugmesser, alle Arten von Sägen, Schraubenzieher, Brecheisen, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel und Lötlampen.

Stumpfe Gegenstände: alle stumpfen Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können

Tennisschläger, Baseball- und Softballschläger, -hölzer und -stöcke – aus weichem oder festen Material – z. B. Knüppel, Totschläger (Schlagstöcke mit Ledereinfassung und beweglichem Griff), Polizeiknüppel und -schlagstöcke, Kricketschläger, Golfschläger, Hockey- und Hurling-Schläger, Lacrosse-Schläger, Kajak- und Kanupaddel, Skateboards, Billiard-, Snooker- und Pool-Queues, Angelruten, Kampfsportutensilien, wie z. B. Schlagringe, Keulen, Totschläger, Reisdreschflegel, Nunchakus, Kubatons und Kubasaunts.

Explosive und leicht entzündliche Substanzen: alle explosiven oder leicht entflammbaren Substanzen, die ein Risiko für die Gesundheit der Fluggäste oder des Bordpersonals oder die Sicherheit des Flugzeugs oder Geländes darstellen, einschließlich:

Munition, Sprengkapseln, Detonatoren, Zündvorrichtungen, Sprengstoffe, Sprengvorrichtungen, Imitationen oder Nachbildungen von Sprengmaterialien oder -vorrichtungen, Minen, sonstige militärischen Sprengkörper und Granaten jeglicher Art, Gas und Gasbehälter, z. B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff – in großer Menge, Feuerwerkskörper, Leuchtsignale jeglicher Art und sonstige pyrotechnische Gegenstände (einschließlich Partyfeuerwerk und Aufsätze für Spielzeugpistolen), unsichere Zündhölzer, Rauch erzeugende Kanister oder Patronen, leicht entflammbare Flüssigtreibstoffe, z. B. Benzin, Diesel, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol, Aerosol-Sprühfarbe, Terpentin, Farbverdünner sowie alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Volumenalkohol (140 % Proof)

Chemische und toxische Substanzen:

alle chemischen oder toxischen Substanzen, die ein Risiko für die Gesundheit der Fluggäste oder des Bordpersonals oder die Sicherheit des Flugzeugs oder Geländes darstellen, einschließlich: Säuren und Basen, z. B. "nasse" Batterien, die auslaufen können, Substanzen mit Korrosions- oder Bleichwirkung – z. B. Quecksilber oder Chlor, Betäubungs- oder Abschreckungssprays – z. B. Muskatspray, Pfefferspray oder Tränengas, radioaktive Materialien - z. B. medizinische oder kommerzielle Isotope; Gifte, infektiöse oder andere gefährlichen biologischen Materialien – z. B. infiziertes Blut, Bakterien oder Viren, spontan entzündliche oder oxidierende Materialien, Feuerlöscher (ausgenommen solche, die durch die Brandschutzbestimmungen als Notausrüstung für das Flugzeug zugelassen sind).

Die folgenden Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden:

Sprengstoffe einschließlich Detonatoren, Zündvorrichtungen, Granaten, Minen und Sprengstoffen. Gase: Propan, Butan. Leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin oder Methanol, leicht entzündliche Feststoffe und reaktive Substanzen wie Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper oder Leuchtsignale. Oxidationsmittel und organische Peroxide wie Bleichmittel oder Karosseriereparatursets. Toxische oder infektiöse Substanzen wie Rattengift oder infiziertes Blut, radioaktive Materialien wie medizinische oder kommerzielle Isotope, Korrosionsmittel wie Quecksilber oder Fahrzeugbatterien, Treibstoffsystemkomponenten, in denen Treibstoff enthalten war.

Hinweis: Scharfe Gegenstände im aufgegebenen Gepäck sollten sicher umwickelt sein, um Verletzungen des Sicherheits- oder Abfertigungspersonals zu vermeiden.

Ryanair verbietet die Beförderung von Gewehren, Feuer- und sonstigen Waffen (einschließlich Spielzeugwaffen oder Nachbildungen), Farben, Knallbonbons, Gegenständen mit Verbrennungsmotoren wie Kettensägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher usw. (sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck).

Quelle: Ryanair

Die neuesten Bestimmungen erhalten Sie immer über die Seite von Ryanair unter:

http://www.ryanair.com/de/fragen/

 

Tel.: 030 - 821 50 65
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